Allgemeine Geschäftsbedingungen Direktvermittlung (AGBD)

1. Vertragsgegenstand / Vertragsdurchführung

1.1. Die Akronis Personalmanagement GmbH (Akronis) vermittelt ihren Kunden zu den nachgenannten Geschäftsbedingungen (AGBD) qualifizierte Arbeitskräfte. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, soweit sie mit den AGBD übereinstimmen oder von Akronis ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
1.2. Nach Erteilung eines schriftlichen Vermittlungsauftrages übernimmt Akronis für den Kunden die Suche nach einem/einer Bewerber/in auf der Grundlage des vom Kunden bestätigten Anforderungsprofils. Der Kunde ist verpflichtet, Akronis alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten und Informationen betreffs der zu besetzenden Stelle und zu seinem Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Unterlagen zählen insbesondere Stellenbeschreibungen, Vergütungsrahmen, Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie alle Unterlagen, die für die Personalrekrutierung relevant sind.
1.3. Akronis übernimmt die Vorauswahl der Bewerber/innen durch Prüfung der eingegangenen Bewerbungen und – soweit möglich – durch die Einholung von Referenzen. Als Angebot gelten alle anonymisierten Dossiers von Kandidaten, die dem Kunden übermittelt werden.
1.4. Akronis bereitet die Vorstellungstermine zwischen dem Kunden und dem/der geeigneten Bewerber/in vor, indem sie dem Kunden die personifizierten Bewerbungsunterlagen übersendet, den/die Bewerber/in informiert und ggf. Vorstellungstermine mit den Beteiligten abstimmt. Absagen an vom Kunden nicht akzeptierte Bewerber/innen erfolgen durch Akronis.
1.5. Akronis übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Kontakt mit dem/der Bewerber/in zustande kommt, falls dieser/diese mit Akronis vereinbarte Vorstellungstermine nicht wahrnimmt oder andere vereinbarte Formen der Kontaktaufnahme unterlässt.
1.6. Akronis übernimmt keine Reise- und Übernachtungskosten für Vorstellungsgespräche von Bewerbern/innen.

2. Vertragsabschluss mit Bewerbern

2.1. Der Kunde ist verpflichtet, Akronis über das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Bewerber/in durch Übersendung einer Kopie des beiderseits unterzeichneten Arbeitsvertrages unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet sich, bei Vorkenntnis eines/einer Bewerbers/in Akronis unverzüglich zu unterrichten und die Vorkenntnis unter Beweisantritt darzulegen. In diesem Fall erbringt Akronis keine weitere Leistung hinsichtlich dieses/dieser Bewerbers/in.

3. Honorare/Zahlungsbedingungen

3.1. Schließt der Kunde mit einem von Akronis vorgestellten Bewerber einen Arbeitsvertrag, einen Vertrag über eine freiberufliche Tätigkeit, einen Werkvertrag o.ä., so erhält Akronis ein Vermittlungshonorar gem. nachstehend 3.2. Entsprechendes gilt für einen Vertragsschluss zwischen dem Bewerber und einem mit dem Kunden im Sinne des § 18 AktG wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
3.2. Das Honorar beträgt 29 Prozent bei einer Jahresbruttovergütung bis 50.000 € und 26 Prozent bei einer Jahresbruttovergütung ab 50.001 €. Der Mindestbetrag des Honorars beträgt 5.000 €. Die Jahresbruttovergütung umfasst alle Zahlungen einschließlich der Zahlung von Gratifikationen, Urlaubsgeld, Boni etc., die der Bewerber innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vom Kunden erhält.
3.3. Alle Honorare und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach Rechnungslegung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.4. Werden Unterlagen und Informationen, die der Kunde von Akronis erhalten hat, entgegen nachstehend Ziffer 4.1 unbefugt weitergegeben und schließt ein Dritter aufgrund dessen einen Stand Januar 2026 Seite 2 von 2 Vertrag mit dem/der Bewerber/in, bleibt der Kunde zur Zahlung des Vermittlungshonorars gem. vorstehend Ziffer 3 verpflichtet.
3.5. Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, wenn der Bewerber innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Akronis ihn erstmals dem Kunden per Dossier vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag, ein sonstiges Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis oder ein freies Mitarbeiterverhältnis mit dem Kunden bzw. einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen eingeht.

4. Datenschutz und Vertraulichkeit der Unterlagen

4.1. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages. Sämtliches durch Akronis überlassenes Daten- und Informationsmaterial sowie sonstige Angaben werden vom Kunden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Vermittlungstätigkeit für die Besetzung der vakanten Position
4.2. Bewerbungsunterlagen, die der Kunde von Akronis erhält, bleiben deren Eigentum und sind streng vertraulich zu behandeln. Bei Nichteinstellung des/der Bewerbers/in durch den Kunden sind diese Unterlagen unverzüglich an Akronis zurückzugeben bzw. bei elektronischer Übermittlung zu löschen.
4.3. Akronis wird personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Vermittlungstätigkeit in ihrer elektronischen Datenverarbeitung speichern und nur zum Zwecke der Erfüllung des Vermittlungsvertrages verarbeiten.
4.4. Das Recht, unabhängig von den Bemühungen der Akronis Personalmanagement GmbH, weitere Maßnahmen der Personalgewinnung durchzuführen, bleibt dem Kunden unbenommen.

5. Gewährleistung / Haftung / Aufrechnung / Zurückbehaltung / Minderung

5.1. Akronis übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation oder Eignung der vorgeschlagenen Bewerber/innen. Eigenschaften oder Qualifikationen des/der Bewerbers/in, die Qualität und Güte der Arbeitsleistung betreffen sowie die schriftlichen oder mündlichen Angaben des/der Bewerbers/in sind keine Zusicherung seitens Akronis. Für Vermögensschäden aus der Vermittlungstätigkeit haftet Akronis nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit nicht wegen unerlaubter Handlung gemäß § 823 ff. BGB zwingend gehaftet wird.
5.2. Die Parteien sind zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung von Forderungen nur berechtigt, wenn die Ansprüche schriftlich bestätigt oder rechtskräftig anerkannt sind.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Die AGBD gelten ergänzend zu den vorrangigen Bestimmungen des jeweils schriftlich abzuschließenden Vermittlungsvertrages. Im Übrigen gilt deutsches Recht.
6.2. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
6.3. Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
6.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz der Akronis in Nürnberg.

Stand Januar 2026